Lehrte: Rechtswidrige Abschiebung einer ezidischen Familie aus Syrien

Wir protestieren gegen die rechtswidrige Abschiebung einer ezidischen Familie aus Syrien

In einem Bescheid des Verwaltungsgerichts Hannover vom 07.02.2017 heißt es, dass gem. § 60 Abs. 5 AufenthG ein Abschiebeverbot nach Bulgarien wegen der Gefahr unmenschlicher und erniedrigender Behandlung von Asylbewerbern gilt. 
Das hielt die niedersächsische Polizei nicht davon ab, in der Nacht zum 03.02.2017 eine ezidische Familie aus einer Asylbewerberunterkunft in der Ahltener Straße in Lehrte gegen 02.00 Uhr aus der Unterkunft zu holen und nach Bulgarien abzuschieben. Bei der Mutter und drei ihrer Kinder ist das auch geglückt. Nur weil der 12jährige Sohn der Familie flüchtete, darf der Vater bis zu dessen Ergreifung noch in Deutschland bleiben. (http://m.haz.de/…/Abschiebung-einer-Familie-sorgt-in-Lehrte…) 
Die Tagesschau berichtete bereits 2015 über die Zustände in bulgarischen Flüchtlingslagern: (https://www.tagesschau.de/ausland/bulgarien-111.html). 
Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International verweist in ihrem Report 2016 darauf: (https://www.amnesty.de/jahresbericht/2016/bulgarien)
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat den aktuellen Fall dokumentiert: (http://www.nds-fluerat.org/…/rechtswidrige-abschiebung-ein…/)
Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) in einer Vorlesung an der Universität Hildesheim im letzten Semester zum Thema nächtliche Abschiebungen: „Anders ist das nicht zu regeln“. 
Der niedersächsische Flüchtlingsrat hat das Agieren des Ministers in diesem konkreten Fall sehr gut dokumentiert.